Mediation 
der neue Weg der außergerichtlichen, einvernehmlichen Konfliktlösung

Präsenzmediationen - Shuttlemediationen - Konfliktcoaching

„Vom Konflikt zur eigenen Lösungschance. Sie haben es Gott sei Dank selbst in der Hand!“

Die Mediation, ob Präsenz-, Shuttlemediation oder Konfliktcoaching, bietet Ihnen ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren, indem Sie Ihre eigene Lösung zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes entwickeln. Fern ab von zeitintensiven, oft belastungsreichen und langwierigen Gerichtsverfahren bei hohen Gerichts- und Anwaltskosten mit "ungewissem Ausgang". Sie behalten Ihren Lösungsweg in eigener Hand. Gestalten Sie mit unserer Begleitung Ihre persönlichen Lösungen, die Sie näher an Ihre Wunschlösungen und Bedürfnisse bringen. Sprechen Sie uns gerne an!
Die Prinzipien unserer Mediation
  • Allparteilichkeit

    Der Grundsatz der Mediation liegt in der Allparteilichkeit. Sie können von Ihrem/Ihrer MediatorIn Allparteilichkeit voraussetzen (Unterschied: Neutralität) Allparteilichkeit bedeutet, dass der/die Mediator/In der Sichtweise, der Position, dem Interesse jeder Partei gleichermaßen verbunden und verpflichtet ist. Unter Beachtung eines ausgewogenen Kräfte- und Machtverhältnisses unterstützt der/die MediatorIn bei der Suche und Evaluierung für allseitig zufriedenstellende Lösungen. Ihr(e) MediatorIn als Garant für ein faires, ausbalanciertes Verfahren.

  • Vertraulichkeit

    Im Mediationsverfahren herrscht - im Gegensatz zu öffentlichen Gerichtsverfahren - verbindlich zugesicherte Vertraulichkeit zwischen allen Beteiligten. Die Vertraulichkeit wird nicht nur schriftlich vereinbart, sondern soll auch ermöglichen, dass im Laufe des Mediationsverfahrens offenbarte Informationen in einem etwaigen späteren Gerichtsverfahren nicht zur Verwendung kommen.  Gem. § 4 des MediationsG ist der Mediator zur verschwiegenheit verpflichtet.

  • Eigenverantwortung

    Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmung ist eine entscheidende Basis für das Verfahren. Der/die MediatorIn steuert den Prozess und ist angehalten, den Parteien die Verantwortung zu belassen. Die Parteien klären, bearbeiten und lösen ihren Konflikt eigenverantwortlich. Der/die MediatorIn begleitet, lenkt, hinterfragt und und motiviert den Prozess und die Lösungsfindung.

  • Transparenz

    No Tactics, No Games... keine Suggestion. Alle Parteien öffnen sich im Sinne der Transparenz. Der/die MediatorIn stellt sicher, dass das Verfahren mit voller Transparenz durchgeführt wird und wird dies auch ansprechen, wenn das Gefühl besteht, dass Transparenz fehlt.

  • Ergebnisoffenheit

    Ein initial vorgegebenes Ergebnis - auch gerichtlich oder sachverständigen-bezogen - ist in der Mediation nicht denkbar. Anders als im Gerichtsverfahren stützen sich die Parteien nicht auf sog. einseitige Anspruchsgrundlagen, die eine Festlegung auf eine Anspruchsgrundlage festsetzen. Vielmehr wird darauf geachtet, dass wechselseitige Positionen in lösungserweiternde Bedürfnisse formuliert werden und daraus neue Lösungen erarbeitet werden. Dabei unterstützt der /die MediatorIn und bringt nur auf ausdrücklichem Wunsch aller Parteien eigene Vorschläge ein.



  • Informiertheit

    Die Konfliktparteien müssen über alle entscheidungsrelevanten Themen und Geschehnisse informiert sein. Nur auf Grundlage der umfassenden Informiertheit kann eine getroffene Vereinbarung für alle Beteiligten später Akzeptanz finden und belastbar sein. Anders als im gerichtlichen Verfahren, indem die Betroffenen rein zu ihrem eigenen Vorteil arbeiten, ist der/die Mediator/In angehalten einen optimalen Informationsfluss, zwischen den Parteien sicherzustellen und Informationsdefizite offen zu legen, indem er/sie z.B. stattfindende Telefonate an die andere(n) Parteien kommuniziert.

  • Freiwilligkeit

    Die Freiwilligkeit, und mit ihr die Abwesenheit von äußerem Druck und Fremdverpflichtung, ist die entscheidende Grundlage für das Gelingen der Mediation. Freiwilligkeit bedeutet allseitiges Einverständnis aller Beteiligten, das Mediationsverfahren durchzuführen. Während des Verfahrens hat jeder das Recht, zu unterbrechen, weiteren anwaltschaftliche Rat zu holen oder auch abzubrechen. Die Freiwilligkeit umfasst neben dem Verfahren sebst auch die Mediation beendende Vereinbarung, die mündliche oder schriftliche (sowie ggfs. notarielle) Einigung.  

Ihr persönlicher Nutzen

  1. Ihre Lösung liegt in Ihrer Hand - es bestimmt kein Gericht darüber.
  2. Sie vermeiden den gerichtlichen Weg mit unbestimmten Ausgang und Kosten.
  3. In der Regel erarbeiten Sie Lösungen in wesentlich kürzerer Zeit als vor Gericht.
  4. In Telefon- oder Präsenz-Shuttlemediationen müssen Sie Ihrem Konfliktpartner nicht gegenübertreten, wenn Sie nicht wollen.
  5. Ihr Mediator begleitet Sie als Medianten in wertschätzender, konstruktiver und empathischer Atmosphäre.

Jetzt einfach anrufen!
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